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Ehrenordnung

des TSV 08 Maden e.V.

 

Präambel

 

Auf der Grundlage der Ermächtigung des § 13 der Satzung hat die Jahreshauptversammlung am 23.02.2019 folgende Ehrenordnung erlassen.

 

Der Verein ehrt Personen, die sich um den Verein und dessen Belange in besonderer Weise verdient gemacht haben. Auszeichnungen können auch an Nichtmitglieder verliehen werden.

 

Diese Ehrenordnung regelt die Voraussetzungen für eine Ehrung.

 

§ 1 Formen der Ehrung

 

Der Verein kennt die nachstehend aufgeführten Formen der Ehrungen von Mitgliedern

 

  1. Ehrenbrief
  2. Ehrenteller
  3. Silberne Ehrennadel
  4. Goldene Ehrennadel
  5. Ehrenvorsitz bzw. Ehrenvorstand
  6. Ehrenmitgliedschaft
  7. Vereinsteller

 

Bei allen Ehrungen werden Urkunden verliehen.

 

§ 2 Voraussetzung der Ehrung

 

Der Verein ist berechtigt, verdiente Vereinsmit-glieder während Vereinsjubiläen oder Jahres-hauptversammlungen in geeigneter Form wie folgt zu ehren:

 

1. Ausscheiden aus dem Vorstand bzw. Vor-standsbeirat, bei mindestens 10jähriger Ver-einszugehörigkeit, mit einem Vereinsteller.

 

2. 25jähriger Vereinsmitgliedschaft mit der
silbernen Ehrennadel.

 

3. 40jähriger Vereinsmitgliedschaft mit der
goldenen Ehrennadel.

 

4. Ehrenmitglied wird, wer mindestens 50 Jahre dem Verein angehört und das 75. Lebensjahr erreicht hat.

 

5. Den Ehrenbrief oder Ehrenteller des Verei-nes erhält nur, wer mindestens 75 Jahre dem Verein angehört.

 

Weiterhin kann die Mitgliederversammlung ein Mitglied bei mindestens 10jähriger Tätigkeit als 1. Vorsitzenden bzw. Vorstandsmitglied bei 40jähriger Vereinszugehörigkeit und ab dem 85. Lebensjahr zum Ehrenvorsitzenden bzw. Ehrenvorstand ernennen.

 

§ 3 Private Anlässe

 

Zu runden Geburtstag (75, 80, 85 usw.) erhält der Jubilar eine Glückwunschkarte und ein Geschenk oder andere angemessene Geste der Anteilnahme.

 

Zur Hochzeit, Silbernen Hochzeit, Goldenen Hochzeit usw. erhalten die Jubilare eine Glückwunschkarte und ein Geschenk, wenn der Verein über das Ereignis informiert ist.

 

Andere Anlässe bleiben seitens des Vereins grundsätzlich unberücksichtigt.

 

Ehrenmitglieder, Ehrenvorsitzender, Ehrenvorstand und ehrenamtlich aktiv Tätige werden auf Vorstandsbeschluss in besonderer Weise berücksichtigt.

 

Bei Todesfällen erhalten die Hinterbliebenen mindestens eine Trauerkarte sowie einen Kranz, oder eine Blumenschale, oder einen Blumengutschein. Eine Traueranzeige/ Nachruf ist ebenfalls möglich. Dies kann in der Tageszeitung, dem Wochenblatt oder auf der Homepage des Vereines erfolgen.

 

Beim Ableben von Ehrenvorsitzenden, Ehrenvorständen und von Mitgliedern des Vorstandes gedenkt der Verein den Verstorbenen mit Traueranzeige/ Nachruf. Dies kann in der Tageszeitung, dem Wochenblatt oder auf der Homepage des Vereines erfolgen.

 

§ 4 Ablauf der Ehrung

 

Die Ehrungen werden vom 1. Vorsitzenden des TSV wahrgenommen. Er kann diese auch delegieren.

 

Die Ehrungen sollen in einem würdigen Rahmen erfolgen.

 

§ 5 Antragsverfahren

 

Über die Verleihung des Ehrenvorsitzes bzw. Ehrenvorstandes, der Ehrenmitgliedschaft und der Ehrennadel entscheidet gem. § 13 der Satzung die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes.

 

Über alle anderen Ehrungen entscheidet der Vorstandsbeirat auf Vorschlag des Vorstandes.

 

Antragsberechtigt ist jedes Mitglied, sowie Mitglieder des Vorstandes.

 

Der Antrag ist formlos schriftlich an den Vorstand zu stellen.

 

Die Abteilungen können darüber hinaus bei ihren zuständigen Fachverbänden Ehrungen verdienter Mitglieder beantragen. Diese Ehrungen sind dem Vorstand mitzuteilen.

 

§ 6 Aberkennung

 

Der Verein erkennt im Falle des Ausschlusses aus dem Verein Ehrungen und Auszeichnungen ab.

 

Gleiches gilt für die Ernennung als Ehrenvorsitzender oder Ehrenvorstand.

 

Ehrungen können aufgrund grob sport- und vereinsschädigenden Verhaltens aberkannt werden.

 

Für die Aberkennungen ergeben sich die Zuständigkeiten aus § 5 der Ehrenordnung.

 

Der Ehrenvorsitz bzw. Ehrenvorstand von Mitgliedern erlischt bei Beendigung der Mitgliedschaft.

 

§ 7 Inkrafttreten

 

Vorstehende, von der Mitgliederversammlung am 23.02.2019 beschlossene Ehrenordnung, tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Maden, den 23.02.2019