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Datenschutzordnung

des TSV 08 Maden e.V.

 

Präambel

Auf der Grundlage der Ermächtigung des § 13 der Satzung hat die Jahreshauptversammlung am 23.02.2019 folgende Datenschutzordnung erlassen.

 

§ 1 Personenbezogene Daten

(1) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen) in automatisierter Form.

Hierbei handelt es sich um folgende Mitgliederdaten:

Name und Anschrift,

Bankverbindung,

Telefonnummern (Festnetz oder Mobil),

E-Mail-Adresse,

Geburtsdatum Mitglied,

sowie Partner und Kinder (Familienbeitrag)

Hochzeitsdatum,

Art und Dauer der Mitgliedschaft,

Funktion(en) und Ehrungen sowie

Aufgabe(n) im Verein.

 

(2) Die in Absatz 1 genannten Daten sind – mit Ausnahme von Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Hochzeitsdatum – Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein diese Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt.

Die Bereitstellung der übrigen Daten ist freiwillig; sie sind für die Mitgliedschaft im Verein nicht erforderlich.

 

§ 2 Datenverarbeitung

(1) Datenschutzbeauftragter des Vereines ist Thomas Briefs (thomas.fr.w.briefs(at)t-online(dot)de).

(2) Die personenbezogenen Daten der Mitglie-der werden ausschließlich zur Erfüllung der in Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung, Förderung des Sports und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1b und 1f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

(3) Als Mitglied des Landessportbundes Hes-sen e.V. übermittelt der Verein folgende per-sonenbezogene Daten dorthin:

 

Name und

Kontaktdaten

des Vereinsvorstandes.

 

(4) Als Mitglied folgender Hessischer Fachver-bände übermittelt der Verein folgende perso-nenbezogene Daten seiner Mitglieder dorthin:

(4.1) Hessischen Fußballverband:


Name und Anschrift,

Geburtsdatum

Telefonnummern (Festnetz oder Mobil),

E-Mail-Adresse,

Funktion(en) und Ehrungen.

 

(4.2) Hessischen Schwimm-Verband
 

Name und Anschrift,

Geburtsdatum

Telefonnummern (Festnetz oder Mobil),

E-Mail-Adresse,

Funktion(en) und Ehrungen.

 

(4.3) Hessischen Turnverband
 

Name und Anschrift,

Geburtsdatum

Telefonnummern (Festnetz oder Mobil),

E-Mail-Adresse,

Funktion(en) und Ehrungen.

 

(5) Die Übermittlung dieser Daten ist erforderlich, damit der Verein und die jeweiligen Mitglieder am Sportbetrieb, den der jeweilige Verband veranstaltet, teilnehmen können, insbesondere zur Erlangung von Spielerpässen, Lizenzen oder Verbandsehrungen.

 

§ 3 Veröffentlichungen

(1) Im Zusammenhang mit seinen satzungsge-mäßen Veranstaltungen (z.B. Sportwettkämp-fe, Mitgliederversammlungen) veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage und übermittelt solche Daten und Fotos an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.

(2) Die Veröffentlichung / Übermittlung der Daten umfasst hierbei höchstens Name (soweit möglich in abgekürzter Form), Vereinszugehörigkeit, Funktion und Aufgabe im Verein sowie – falls erforderlich oder zwangsläufig mit einer Wettkampfteilnahme verbunden – Altersklasse oder Teamjahrgang.

(3) Im Mitteilungsblatt der Stadt Gudensberg (Chatten-Courier) sowie auf seiner Homepage berichtet der Verein auch über Jubiläen, Eh-rungen (z.B. wegen langjähriger Mitgliedschaft und Arbeit im Verein) sowie Vereinsprojekte und -dienste seiner Mitglieder. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und höchstens folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht:

 

Name,

Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer,

aktuelle und frühere Funktionen im Verein und – soweit erforderlich –

Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag.

 

(4) Berichte über Ehrungen nebst Fotos darf der Verein – unter Meldung von Name, aktuelle und frühere Funktionen im Verein, Vereins- sowie Abteilungszugehörigkeit und deren Dauer – auch an andere Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermitteln.

(5) Im Hinblick auf Jubiläen, Ehrungen, Nachrufe und Geburtstage kann das einzelne Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung/ Übermittlung von Fotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen.

(6) Wird der Widerspruch bis 4 Wochen vor dem Ereignis ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung/ Übermittlung. Bei späterem Widerspruch entfernt der Verein Daten und Fotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/ Übermittlungen in diesem Bereich.

 

§ 4 Verwendung von Mitgliederdaten

(1) Mitgliederlisten werden als Datei an Vor-standsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, soweit deren Funk-tion oder besondere Aufgabenstellung im Ver-ein die Kenntnisnahme erfordern.

(2) Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte, Teilnahmerechte) benötigt, wird ihm eine Datei der notwendigen Daten gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden.

(3) Die Mitgliederdaten werden spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Mitgliedschaft ge-löscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzli-chen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.

 

§ 5 Auskunftsrechte

(1) Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbe-zogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 GS-DVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 GS-DVO), Widerspruch gegen die Ver-arbeitung (Art. 21 DS-GVO) und Datenüber-tragbarkeit (Art. 20 DS-GVO).

(2) Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail beim Datenschutzbeauftragten des Vereines geltend gemacht werden.

 

§ 6 Einwilligung zur Verwendung

(1) Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, kön-nen diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden.

(2) Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten gesandt werden.

(3) Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

 

§ 7 Auskunftsrechte

(1) Den Mitgliedern steht das Recht zur Be-schwerde über die Datenverarbeitung des Ver-eins bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

(2) Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Hessen der Hessische Datenschutzbeauftragte mit Sitz in Wiesbaden.

 

§ 8 Inkrafttreten

Vorstehende, von der Mitgliederversammlung am 23.02.2019 beschlossene Datenschutzordnung, tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.