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Inzidenzwert im SEK übersteigt die Zahl 50

Der Schwalm-Eder-Kreis ist verpflichtet weitere kontaktbeschränkende Maßnah-men zu erlassen

Seit Samstag, den 24. Oktober 2020, beträgt der Inzidenzwert im Schwalm-Eder-Kreis 51,67. Damit muss der Landkreis aufgrund des verpflichtenden Eskalations-konzeptes des Landes Hessen weitergehende kontaktbeschränkende Maßnahmen erlassen. Die neuen Regeln gelten ab Sonntag 25. Oktober 2020, 00:00 Uhr.

Die Corona-Pandemie entwickelt sich bundes- landes- und auch kreisweit weiterhin sehr dynamisch. Seit Samstag übersteigt der Inzidenzwert, der die Anzahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage auf 100.000 Einwohnende bezogen beziffert, auch im Schwalm-Eder-Kreis erstmals den Grenzwert von 50.

„Wir sind in großer Sorge, dass sich diese sehr dynamische Entwicklung noch fortsetzen wird und wir in der Folge noch härtere Einschränkungen verfügen müssen. Wir appellieren dringend, sich an alle geltenden Regeln zu halten und die sozialen Kontakte spürbar und nachhaltig einzuschränken. Inzwischen sollten auch Skeptiker zu der Einsicht gelangen, dass wir einen zweiten Lockdown nur mit großer Disziplin von uns allen verhindern kön-nen. Das muss unser gemeinsames Ziel sein.“, so Landrat Winfried Becker und Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann.

Die neuen Regeln

* Öffentliche Zusammenkünfte, Veranstaltungen sowie Kulturangebote dürfen nur noch mit einer Gesamtteilnehmendenzahl von 100 Personen stattfinden.

* Private Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter dürfen im öffentli-chen Raum mit maximal 10 Personen oder zwei Hausständen stattfinden.

* Für private Feiern in privaten Räumen wird eine Höchstteilnehmendenzahl von 10 Personen oder zwei Hausständen empfohlen.

 

Mund-Nasen-Bedeckungen müssen bei öffentlichen Veranstaltungen sowie Trau-erfeierlichkeiten und auch Sportveranstaltungen am eigenen Sitz- oder Stehplatz getragen werden (ausgenommen hiervon sind Kinder unter sechs Jahren oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen).

* An besonders belebten Straßen und Plätzen besteht nun die Pflicht Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Eine Auflistung dieser Straßen und Plätze ist der Allge-meinverfügung auf der Homepage des SEK, unter www.schwalm-eder-kreis.de zu entnehmen.

* In Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen ist auch während des Prä-senzunterrichts im Klassen- oder Kursverband eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

* Gastronomische Einrichtungen sind in der Zeit von 23.00 bis 06.00 Uhr zu schlie-ßen.

* Der Konsum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist in der Zeit von 23.00 bis 06.00 Uhr untersagt.

Diese Regeln treten am 25. Oktober um 0.00 Uhr in Kraft und gelten vorerst bis zum 30. November 2020, können jedoch je nach Entwicklung der aktuellen Lage verlängert wer-den.

Erst wenn der Inzidenzwert im Schwalm-Eder-Kreis von 50 für sieben Tage kontinuierlich unterschritten wird, rückt der Landkreis eine Stufe im Eskalationskonzept des Landes Hessen eine Stufe zurück.

„Für diesen Fall werden wir selbstverständlich zeitnah unsere Regelungen überprüfen und umgehend über Lockerungen entscheiden. Das müssen wir abwarten und dann klug und angemessen an der aktuellen Situation ausgerichtet beschließen.“, so Landrat Becker und Erster Kreisbeigeordneter Kaufmann.

Aktuelle Infektionszahlen im Schwalm-Eder-Kreis

Gesamtzahl Infizierte: 863

Aus Isolation entlassen: 694

Aktuell Infizierte: 130

Altkreis Fritzlar/Homberg: 55

Altkreis Melsungen: 19

 

Quelle: Schwalm-Eder-Kreis