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Kreis reagiert mit erweiterten Maßnahmen auf dynamisches Infektionsgeschehen

Der Schwalm-Eder-Kreis hat mit der aktuellen Inzidenz von 41,11 die Stufe 3 (orange) des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen erreicht. Gegen die Verbreitung des Corona-Virus gelten deshalb ab sofort im Schwalm-Eder-Kreis neue Regeln, wie etwa eine erweiterte Maskenpflicht auf Markt- und Sportplätzen sowie Beschränkungen für Feiern im öffentlichen und privaten Raum.

„Es kommt jetzt auf uns alle an. Nur gemeinsam können wir es schaffen, das Infektionsgeschehen einzudämmen“, appellieren Landrat Winfried Becker und Erster Kreisbeigeordneter (EKB) Jürgen Kaufmann. Die Zahl der an SARS-CoV-2-infizierten Personen ist auch im Schwalm-Eder-Kreis (SEK) in den vergangenen Tagen deutlich angestiegen. Am Montag lag die Inzidenz, der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen, im SEK erstmals bei 35. Mit Stand heute, 21. Oktober 2020, 14.30 Uhr, ist ein erneuter Anstieg auf 41,11 zu verzeichnen. Damit befindet sich der Schwalm-Eder-Kreis in Stufe 3 (orange) des Eskalationskonzeptes des Landes Hessen und ist verpflichtet weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu verfügen.

Infektionsgeschehen in Kindertagesstätte Osterbach in Homberg (Efze)

Wegen der Infektion von drei Erzieherinnen sowie zwei Kindern hat das Gesundheitsamt die Schließung der Kita Osterbach in Homberg (Efze) vom 22.10. bis einschließlich 04.11.2020 angeordnet. Dabei handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, da die Kontakte der Infizierten zu den anderen Kindern und Erzieherinnen nicht eindeutig abzugrenzen sind. Alle Kinder und Erzieherinnen werden nun getestet, weitere Befunde stehen allerdings noch aus.

 

Eskalationskonzept Hessen

Das Eskalationskonzept Hessen sieht ab einer Inzidenz von 35 eine erweiterte Masken-pflicht im öffentlichen Raum vor. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss abseits des Sitz-platzes bei öffentlichen Veranstaltungen, in der Gastronomie und auch in Kirchen getragen werden. Zudem wird die Teilnehmerzahl für öffentliche Veranstaltungen auf 150 Personen begrenzt. An privaten Feiern im öffentlichen Raum dürfen maximal 25 Perso-nen teilnehmen. Im privaten Raum wird eine Teilnehmerzahl von 15 Personen dringend empfohlen. Eine Sperrstunde für Gastronomiebetriebe und Vergnügungsstätten von 23 bis 6 Uhr wird in Stufe 3 noch empfohlen. In Stufe 4 (rot) muss eine Sperrstunde ab 23 Uhr festgelegt werden.

Generell gilt: Erst, wenn der Schwellenwert für eine jeweilige Stufe sieben Tage kontinuierlich unterschritten wird, rückt der betroffene Landkreis bzw. die betroffene Stadt eine Stufe im Eskalationskonzept zurück. „In diesem Fall werden wir Beschränkungen auch wieder zurücknehmen. Aktuell gilt es jedoch, besonnen zu bleiben und gemeinsam alles dafür zu tun, die Infektionskurve so flach wie möglich zu halten“, so Landrat Becker und EKB Kaufmann.

Der Schwalm-Eder-Kreis ist verpflichtet, die im Eskalationskonzept vorgeschriebenen Maßnahmen anzuordnen. Darüber hinaus verfügt der SEK mit dem heutigen Inkrafttreten der neuen „Allgemeinverfügung über Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von SARS-CoV-2“ folgende Maßnahmen:

• Bei privaten Feiern, die z.B. in Gaststätten und Hotels oder in sonstigen öffentlichen Räumen stattfinden, muss bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung eine Liste aller Teilnehmenden an den Inhaber bzw. Träger der Räumlichkeit übermittelt werden.

• Die erweiterte Maskenpflicht im öffentlichen Raum greift im Schwalm-Eder-Kreis auf öffentlich stärker frequentierten Plätzen und bei Übergabesituationen vor Schulen, in Kindertagestätten und Sporthallen. Unter anderem auf den Marktplätzen in Fritzlar, Melsungen, Schwalmstadt-Treysa, Homberg (Efze) und Neukirchen sowie an den großen Busbahnhöfen im Landkreis (Busbahnhof Homberg (Efze) und Fritzlar). Weitere Straßenzüge und Plätze sind in der Allgemeinverfügung nachzulesen.

• In den Kommunen des SEK gilt zudem eine Maskenpflicht

o auf Sportplätzen bei Spielbetrieb (gilt nicht für aktiv am Spielbetrieb Teil-nehmende),

o auf Spiel- und Bolzplätzen,

o auf Friedhöfen bei Beerdigungen und Trauerfeiern.

• Der Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen wird auf drei Besuche pro Woche mit einer Aufenthaltsdauer von jeweils einer Stunde be-grenzt. Pro Besuch sind maximal zwei Besucher/innen zugelassen. Dabei bleibt es den Einrichtungen vorbehalten strengere Regeln für Besuche aufzustellen.

• Der Zutritt zu Kindertageseinrichtungen bleibt den Angestellten sowie angemeldeten Kindern vorbehalten. Ausnahmen für Eltern oder Erziehungsberechtigte sind möglich, bedürfen jedoch der Erlaubnis der Einrichtungsleitung. Weiterhin dürfen Reparatur-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten durch Handwerker bzw. Raum-pfleger/innen durchgeführt werden.

• Bei Sportveranstaltungen, die nicht im Freien stattfinden (Sporthallen u. DGH) sind mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung keine Zuschauer mehr zugelassen. Ausgenommen hiervon ist jeweils eine erziehungsberechtigte Person pro Minder-jährigem/Minderjähriger.

• Sportveranstaltungen im Freien sind auf eine Gesamtteilnehmerzahl von 150 Personen zu begrenzen. Darin eingeschlossen sind auch die Aktiven sowie Funktionäre.

Die Allgemeinverfügung tritt ab dem 22.10.2020 in Kraft und gilt vorerst bis zum 30. November 2020, kann jedoch je nach Entwicklung der aktuellen Lage verlängert werden.

„Leisten Sie Ihren Beitrag und beachten Sie die AHA-AL-Regeln - Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Nutzung der Corona-App und regelmäßiges Lüften. Nur so können wir einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen wirkungsvoll begegnen“, so Landrat Winfried Becker und Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann abschließend.

Die geltenden Allgemeinverfügungen und Verordnungen sind jederzeit auf der Internet-seite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de verfügbar. Hinweis-bekanntmachungen zu neuen Allgemeinverfügungen sind zudem der Tageszeitung zu entnehmen.